LEDs haben die elektrische Beleuchtung revolutioniert: Die Effizienzsteigerungen des letzten Jahrzehnts waren größer als in den gesamten vorangegangenen 120 Jahren. Da die Beleuchtung jedoch immer noch für fast 51 Milliarden Tonnen CO2-Emissionen verantwortlich ist, bleibt noch viel zu tun.
In diesem Zusammenhang traten am 1. September 2021 in der EU zwei neue Beleuchtungsvorschriften in Kraft, die darauf abzielen, die Energieeffizienz auf dem Markt weiter zu verbessern und die CO2-Emissionen zu senken. Eine kombinierte Verordnung für Großbritannien trat am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Es handelt sich um neue Verordnungen der Europäischen Kommission, die im Dezember 2019 ratifiziert und veröffentlicht wurden. Da Großbritannien die Europäische Union verlassen hat, wurde beschlossen, die technischen Anforderungen zu übernehmen und in einer britischen Verordnung, einem sogenannten Statutory Instrument, zusammenzufassen. In der Praxis bedeutet dies, dass die neuen Beleuchtungsvorschriften für die EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien nahezu identisch gelten – lediglich bestimmte Kennzeichnungen werden voraussichtlich abweichen, beispielsweise die Kennzeichnungen CE/UKCA und EU/GB auf den Energielabels an den Verkaufsstellen.
Gemäß dem aktuellen Brexit-Handelsabkommen bleibt Nordirland Teil des europäischen Binnenmarkts und unterliegt der EU-Version dieser Vorschriften.
Wie heißen die neuen Beleuchtungsvorschriften?
Worum geht es bei der Energiekennzeichnungsverordnung?
Wie haben sich die Energielabels verändert?
Bisheriges EU-Energielabel

Neue EU-Energielabels

Neue Energielabels in Großbritannien

Zuvor hatte das Etikett eine Regenbogenfarbskala von Grün bis Rot und eine Buchstabenskala von A++ bis E.
Die überarbeitete Skala ist weiterhin von Grün bis Rot, verfügt jedoch über eine Beschriftungsskala von A bis G, wobei zur Erreichung dieser Stufen eine höhere Effizienz erforderlich ist. Daher werden viele Produkte, die zuvor mit A++ bewertet wurden, nun mit C oder D bewertet.
Neue Anforderungen an die Energieeffizienz

Dabei ist zu beachten, dass Produkte mit einer niedrigeren Bewertung auf dem neuen Etikett nicht weniger effizient geworden sind – sie verbrauchen die gleiche Menge Strom wie bisher. Ein klares Beispiel hierfür ist das Integral LED High Performance+ Panel, das mit einer branchenführenden Effizienz von 175 lm/W auf der neuen Skala dennoch nur in die Kategorie C eingestuft wird.
Was bedeuten die einzelnen Teile des Energielabels?

Den Verbrauchern werden nun auf jedem Energielabel mehr Informationen präsentiert. Daran muss man sich vielleicht erst gewöhnen, aber insgesamt sollten diese Änderungen ihnen dabei helfen, faire Produktvergleiche anzustellen.
EPREL: Was Beleuchtungsunternehmen wissen müssen
Produkte auf dem Markt mit unvollständigen EPREL-Registrierungen werden von der Marktüberwachung als nicht konform eingestuft.