Neues Energielabel für den EU-Markt in der Beleuchtungsindustrie.

LEDs haben die elektrische Beleuchtung revolutioniert: Die Effizienzsteigerungen des letzten Jahrzehnts waren größer als in den gesamten vorangegangenen 120 Jahren. Da die Beleuchtung jedoch immer noch für fast 51 Milliarden Tonnen CO2-Emissionen verantwortlich ist, bleibt noch viel zu tun. 

In diesem Zusammenhang traten am 1. September 2021 in der EU zwei neue Beleuchtungsvorschriften in Kraft, die darauf abzielen, die Energieeffizienz auf dem Markt weiter zu verbessern und die CO2-Emissionen zu senken. Eine kombinierte Verordnung für Großbritannien trat am 1. Oktober 2021 in Kraft.

Es handelt sich um neue Verordnungen der Europäischen Kommission, die im Dezember 2019 ratifiziert und veröffentlicht wurden. Da Großbritannien die Europäische Union verlassen hat, wurde beschlossen, die technischen Anforderungen zu übernehmen und in einer britischen Verordnung, einem sogenannten Statutory Instrument, zusammenzufassen. In der Praxis bedeutet dies, dass die neuen Beleuchtungsvorschriften für die EU-Mitgliedstaaten und Großbritannien nahezu identisch gelten – lediglich bestimmte Kennzeichnungen werden voraussichtlich abweichen, beispielsweise die Kennzeichnungen CE/UKCA und EU/GB auf den Energielabels an den Verkaufsstellen. 

Gemäß dem aktuellen Brexit-Handelsabkommen bleibt Nordirland Teil des europäischen Binnenmarkts und unterliegt der EU-Version dieser Vorschriften. 

Wie heißen die neuen Beleuchtungsvorschriften?

EU-ELR – Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung | Verordnung (EU) Nr. 2019/2015 der Kommission zur Festlegung von Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen.
Großbritannien: Ökodesign-Verordnung für energieverbrauchsrelevante Produkte und Energieinformationen (Beleuchtungsprodukte) 2021.

Worum geht es bei der Energiekennzeichnungsverordnung?

Energielabels dienen dazu, Energieeffizienz auf einfache Weise zu kommunizieren. Sie werden auf allen Produkten verwendet, die Strom verbrauchen, wie Waschmaschinen, Fernsehern und Lichtquellen.
Ein Instrument zur Umsetzung der Anforderungen zur Effizienzsteigerung sind Regelungen.
Die ELR wird zwei Verordnungen ersetzen und aufheben: (EG) Nr. 874/2012 und (EG) Nr. 2017/1369.
Es definiert die neuen Anforderungen an die Energiekennzeichnung für Verpackungen, Verkaufsunterlagen, Websites und den Fernabsatz. Im Rahmen dessen müssen alle Produkte, die Energieetiketten benötigen, in der EPREL-Datenbank registriert werden. Ein QR-Code, der auf die technischen Produktinformationen verweist, ist ebenfalls vorgeschrieben.

Wie haben sich die Energielabels verändert?

Die alten Klassifizierungen hatten an Klarheit verloren, da die für die vorherige Regelung erforderliche Energieeffizienz ausgeschöpft war. Die meisten Produkte erhielten die Klassifizierungen A, A+ oder A++, während die Klassifizierungen E und F überflüssig geworden waren. Daher wurden die Energieeffizienzklassen neu skaliert, um die Klarheit zwischen den verschiedenen Klassifizierungen zu erhöhen. Dies schafft auch Spielraum für die Markteinführung energieeffizienterer Produkte.

Bisheriges EU-Energielabel

Neue EU-Energielabels

Neue Energielabels in Großbritannien

Zuvor hatte das Etikett eine Regenbogenfarbskala von Grün bis Rot und eine Buchstabenskala von A++ bis E.

Die überarbeitete Skala ist weiterhin von Grün bis Rot, verfügt jedoch über eine Beschriftungsskala von A bis G, wobei zur Erreichung dieser Stufen eine höhere Effizienz erforderlich ist. Daher werden viele Produkte, die zuvor mit A++ bewertet wurden, nun mit C oder D bewertet.

Neue Anforderungen an die Energieeffizienz

Dabei ist zu beachten, dass Produkte mit einer niedrigeren Bewertung auf dem neuen Etikett nicht weniger effizient geworden sind – sie verbrauchen die gleiche Menge Strom wie bisher. Ein klares Beispiel hierfür ist das Integral LED High Performance+ Panel, das mit einer branchenführenden Effizienz von 175 lm/W auf der neuen Skala dennoch nur in die Kategorie C eingestuft wird.

Was bedeuten die einzelnen Teile des Energielabels?

 

Den Verbrauchern werden nun auf jedem Energielabel mehr Informationen präsentiert. Daran muss man sich vielleicht erst gewöhnen, aber insgesamt sollten diese Änderungen ihnen dabei helfen, faire Produktvergleiche anzustellen.

EPREL: Was Beleuchtungsunternehmen wissen müssen

 Für die Beleuchtungsindustrie ist die Arbeit mit der neuen Energiekennzeichnung mittlerweile unumgänglich. Es lohnt sich daher, sich mit den Standardanforderungen für deren Verwendung vertraut zu machen.
Neue Energielabels dürfen erst ab dem 1. September 2021 veröffentlicht werden.
ALLE anwendbaren Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden oder für die Markteinführung vorgesehen sind, müssen in der EPREL-Datenbank registriert werden, wenn sie für den EU-Markt bestimmt sind.
ALLE anwendbaren Produkte, die sich bereits auf dem Markt befinden oder für die Markteinführung vorgesehen sind, müssen über das neue Energielabel verfügen, das für den EU-Markt und/oder den britischen Markt geeignet ist.
Energieverbrauchsrelevante Produkte (ERP) müssen den jeweiligen Effizienzvorschriften entsprechen – für die Beleuchtung gilt: Wenn sie in den Geltungsbereich fällt, handelt es sich um die SLR.
Ab dem 1. September 2021 dürfen NUR noch SLR-kompatible Produkte auf den Markt gebracht werden bzw. dürfen, wenn sie bereits auf dem Markt sind, weiterhin verkauft werden.
Die Daten in der EPREL-Datenbank müssen vollständig sein, damit der Artikel als live veröffentlicht und somit als verkaufbar betrachtet werden kann.

Produkte auf dem Markt mit unvollständigen EPREL-Registrierungen werden von der Marktüberwachung als nicht konform eingestuft.

 

Welche Vorteile bietet EPREL den Verbrauchern?

 Mithilfe von EPREL-Daten werden kostenlose, öffentlich zugängliche Produktinformationsblätter erstellt, die eine detaillierte Zusammenfassung der Leistung einer Lichtquelle bieten.
Die auf allen neuen Energielabels abgebildeten QR-Codes verlinken auf die Produktinformationsblätter und ermöglichen so einen schnellen und einfachen Zugriff.
Die von EPREL geforderten Daten sind genau definiert, was dazu beiträgt, auf dem gesamten Markt fairere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Die Produktinformationsblätter sind in einem einheitlichen Format gestaltet und helfen den Verbrauchern, konkurrierende Produkte zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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